
Hinweise zur Videoüberwachung auf dem Gelände der Tennis Abteilung des SKV Eglosheim e.V.
1. Zweck der Videoüberwachung
Die Videoüberwachung des Vereinsgeländes der Tennis Abteilung des SKV Eglosheim e.V. dient folgenden Zwecken:
– Prävention von Schäden und Straftaten
– Abschreckung unbefugter Personen vor dem Betreten des Vereinsgeländes
– Schutz des Vereinseigentums sowie des persönlichen Eigentums der Mitglieder
Die digitale Aufzeichnung unterstützt die Beweissicherung und Aufklärung bei Einbrüchen, Sachbeschädigungen und Diebstählen.
2. Grundsätze der Videoüberwachung
Die Videoüberwachung sowie die damit verbundene digitale Aufzeichnung erfolgen ausschließlich zum Zweck der Abschreckung und der Aufklärung gemeldeter Vorfälle (Einbruch, Diebstahl, Sachbeschädigung).
Eine Überwachung oder Kontrolle von Vereinsmitgliedern ist ausdrücklich nicht beabsichtigt.
Zugriff auf die gespeicherten Aufzeichnungen ist ausschließlich unter folgenden Bedingungen zulässig:
– Es müssen mindestens zwei Mitglieder des Vereinsvorstands anwesend sein.
– Der Vorfall muss durch ein betroffenes Mitglied schriftlich gegenüber dem Vorstand angezeigt werden.
– Bei Vorliegen einer polizeilichen Anzeige ist das entsprechende Aktenzeichen anzugeben.
Die Einsichtnahme ist zu dokumentieren. Hierbei sind insbesondere der Zeitpunkt, beteiligte Personen sowie relevante Erkenntnisse aus dem Videomaterial in einem Protokoll festzuhalten.
Es erfolgt ausschließlich eine Bildaufzeichnung, keine Tonaufnahme. Die Aufzeichnungen sind nicht öffentlich zugänglich.
3. Wartung und technische Kontrolle
Für einen störungsfreien Betrieb sind regelmäßige Wartungs- und Kontrollmaßnahmen erforderlich. Diese erfolgen durch den Vorstand oder durch vom Vorstand benannte technisch versierte Vereinsmitglieder.
– Technische Störungen sind zeitnah zu beheben.
– Ist eine interne Behebung nicht möglich, kann eine externe Fachfirma beauftragt werden.
4. Live-Stream-Zugriff bei Alarm
Bei durch Bewegungserkennung ausgelösten Alarmsituationen – insbesondere außerhalb regulärer Nutzungszeiten – dürfen Vorstandsmitglieder sowie vom Vorstand benannte Personen den Live-Stream einsehen.
Diese Einsicht dient der sofortigen Beurteilung der Lage und ggf. der Einleitung weiterer Maßnahmen (z. B. Kontaktaufnahme mit anwesenden Mitgliedern, Benachrichtigung der Polizei).
Die hierzu erforderlichen technischen Zugriffsrechte werden ausschließlich autorisierten Personen erteilt.
5. Speicherung und Löschung der Aufzeichnungen
Videodaten werden maximal 14 Tage gespeichert und anschließend automatisch gelöscht, sofern keine Sicherung zur Aufklärung eines konkreten Vorfalls erforderlich ist.
6. Datenschutz und rechtliche Grundlagen
– Die Videoüberwachung wird durch entsprechende Hinweisschilder am Vereinsgelände kenntlich gemacht.
– Die Kameras sind ausschließlich auf das Vereinsgelände ausgerichtet; öffentliche Bereiche werden nicht erfasst.
– Eine Weitergabe von Aufzeichnungen erfolgt nur auf offizielle Anfrage der Polizei in begründeten Fällen.
7. Information der Mitglieder
Alle Vereinsmitglieder werden umfassend über das Konzept und die Umsetzung der Videoüberwachung informiert.
Die Abteilungsleitung des TA SKV Eglosheim e.V.